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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des
Motel Hamburg (AGB’s)
I Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für
den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Hotels, sofern nicht hiervon
abweichende Vereinbarungen in gesonderten Verträgen getroffen werden.
Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden
keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich
anerkannt.
II Vertragsabschluss
Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender
Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag zustande.
Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung
für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit
dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag,
sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon
unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten
Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den
Gast weiterzuleiten.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
III Leistungen, Preise, Zahlung
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller
veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Die Preise vom Hotel können auch dann geändert werden, wenn der Gast
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem
zustimmt.
Rechungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast
kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach
Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber
einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn diese Folgen in der Rechnung
besonders ausgewiesen worden sind. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Dem Hotel bleibt
die Geltendmachung eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach einen
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe
der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich
vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes
des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer
Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung verlangen.
Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
IV Rücktritt des Gastes, Stornierung
Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten
folgende Bestimmungen: a) Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der
Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung; b) Das
Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast einen Rücktrittsbetrag bis zu 90%
des Buchungswertes, bei Nichtanreise bis zu 100% in Rechnung zu stellen; c)
Die vorstehende Regelung über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn
der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne
rechtzeitig mitzuteilen (siehe Bestätigung, Angebot), nicht in Anspruch nimmt.;
d) Hat das Hotel dem Gast im Vertrag das Recht eingeräumt, innerhalb einer
bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat
das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung, falls der Gast dieses Recht
fristgerecht ausübt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung
ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
V Rücktritt des Hotels
Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4 eingeräumt
wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten
Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht
endgültig bestätigt.
Wird eine gemäß Ziffer 3 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
nicht binnen einer hier für gesetzten Nachfrist geleistet, so ist das Hotel
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich
schriftlich in Kenntnis zu setzten.
In allen Fällen des Rücktritts durch das Hotel entsteht kein Anspruch des
Gastes auf Schadensersatz gleich welcher Art.
VI An- und Abreise
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,
es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich
bestätigt.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere
Bereitstellung. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist
das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen
Objekten zu bemühen.
Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere
Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer
nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus
Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht
zu.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm
dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des
Zimmers bis 15:00 Uhr 50% des Tageszimmerpreises in Rechnung stellen, ab
15:00 Uhr 100% des gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel
nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden
entstanden ist.
VII Haftung des Hotels, Verjährung
Sollten Störungen oder Mängel bei den Leistungen des Hotels auftreten, wird
sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden hin bemühen, für Abhilfe zu
sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen,
so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht
ein.
Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus
der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn
diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer
Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückführen
sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf vorhersehbare und unmittelbare
Schäden ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle
Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich
von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger
Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in allen Fällen einer Haftung für
einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit eine
Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei
Personenschäden.
Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keinerlei
Überwachungspflicht des Hotels.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel
nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine
Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des
Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Schadensersatzansprüche aus Unterlassung, außer wegen grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf
Wunsch, gegen Entgelt, die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch
für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel verpflichtet sich zu einer
Aufbewahrung von 6 Monaten. Danach werden die Gegenstände, sofern ein
ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
Für die Nutzung sowie die eventuell daraus entstehenden Schäden, - von den
im Hotel vorhandenen Netzwerken (z.b. W-Lan und DSL), - mittels eines
Endgeräts des Gastes, auch gegen Entgelt, übernimmt das Hotel keine
Haftung. Die Datenübertragung zwischen den Netzwerken und Endgerät des
Gastes erfolgt unverschlüsselt. Daher können Daten möglicherweise von
Dritten eingesehen werden. Der Gast ist für alle Inhalte, welche er über das
Netzwerk abruft, einstellt oder die in irgendeiner Weise verbreitet werden,
gegenüber dem Hotel und Dritten selbst verantwortlich. Die Inhalte
unterliegen keiner Überprüfung durch das Hotel.
Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt das Hotel in bestimmten Fällen
die Beförderung von Personen und Gepäck, auch gegen Entgelt. Eine Haftung
für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren
von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt,
bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom
Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von
Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie
für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
VIII Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder
dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen
nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels an Dritte übertragen werden.
Der Gebrauch des Namens des Hotels in Verbindung mit werbenden
Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des
Hotels.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften.
Motel Hamburg
Hamburg, Mai 2018